Elternarbeit

Elternmitwirkung lässt sich kurz zusammenfassen:

  • sich einbringen
  • mitgestalten
  • mitreden

Elternarbeit ist einer der wichtigsten Bestandteile des schulischen Lebens. Eine engagierte Teilnahme von Eltern an dem schulischen Lebensweg der Kinder trägt dazu bei, Schule im besten Sinn zu verwirklichen.

Je besser Sie und Ihre Schule miteinander kooperieren, umso mehr nützt dies allen Kindern.

Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen.

Aufgaben der Elternvertretung in der Schule?

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Schüler/innen übernimmt.

Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich.

Wie können Sie sich konkret einbringen?

Wir möchten Sie ermutigen, an Ihrer Schule mitzuarbeiten bzw. sich einzubringen, z.B. als Klassensprecher/in im Schulelternrat aber auch bei Schulveranstaltungen. Schule wandelt und öffnet sich, Eltern haben das Recht und die Pflicht, diesen Wandel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu begleiten.

Die Gremien der Schulen, bieten den Erziehungsberechtigten eine Vielzahl von wirkungsvollen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Die rechtlichen Voraussetzungen regelt das Schulgesetz. Es bietet sich die Möglichkeit, Bewährtes zu pflegen und Ideen zu entwickeln. Verbesserungsbedürftiges aufzuzeigen und mögliche Missstände anzuprangern.

Eltern haben hier die Chance, Entwicklungen verantwortlich mit zu gestalten und das schulische Leben zu bereichern. Sie haben die Möglichkeit sich für die Zukunft und zum Wohle der Kinder zu engagieren.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung zu leiten
  • an Beratungen der Schulkonferenzen teilzunehmen und Beschlüsse einzubringen
  • das tägliche Schulleben in seinen vielen Formen mit zu gestalten
  • die Interessen der Elternschaft zu wahren

Der Schulträger und die Schulleitung unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Schulgesetz des Landes Sachsen – Anhalt vom 01.08.2018

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